Teilnahmebedingungen

1. WETTBEWERB

Veranstalter des Paul Award ist der FED – Fachverband Elektronikdesign und -fertigung e. V. Der Wettbewerb findet in der Regel alle zwei Jahre statt und dient der Nachwuchsförderung in der Elektronikindustrie.


2. TEILNEHMENDE

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Projekteinreichung zwischen 15 und 25 Jahren alt sind. Teilnehmen können sowohl Einzelpersonen als auch Teams (z. B. Schulklassen), die sich aus teilnahmeberechtigten Personen zusammensetzen.

Jedes Team bestimmt eine/einen Teamsprecher/-in, der/die während der Projektlaufzeit der/die Ansprechpartner/-in für das Organisationsteam und die Jury ist. Mit der Einreichung einer Projektidee beim Paul Award sind der/die Teamsprecher/-in und die Teamgröße zu benennen. Der/Die Teamsprecher/-in muss eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer angeben.

Teilnahmeberechtigt sind Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben oder während der Projektumsetzung eine Ausbildung oder ein Studium an einer Bildungseinrichtung in Deutschland, Österreich oder der Schweiz absolvieren.


3. ZULÄSSIGE PROJEKTE

Dem Projekt muss eine selbst entwickelte Schaltung zugrunde liegen, die sich auf eine Hardware bezieht. Dafür können auch handelsübliche Einplatinencomputer als Basis genutzt werden. Reine Software-Lösungen können nicht eingereicht werden, sie können aber Teil eines Projektes sein. Die Umsetzung sollte zeigen, wie innovative Elektronik unser Leben erleichtern kann. Voraussetzung ist, dass die teilnahmeberechtigte Person bzw. das Team das Projekt selbst entwickelt hat und nicht lediglich mitgewirkt hat. Produkte, die sich bereits in der Vermarktung befinden, können nicht als Projekt eingereicht werden.


4. EINREICHUNG, UMSETZUNG UND ABGABE

Projektidee und -kurzbeschreibung sind über ein Webformular auf paul-award.de einzureichen. Innerhalb von einer Woche nach Eingang prüft das Organisationsteam, 1.) ob die formellen Voraussetzungen erfüllt sind und 2.) ob das Projekt schlüssig ist und informiert die Einreichenden. Wird das Projekt angenommen, kann es bis zum 30. September 2023 umgesetzt werden. Die vollständige Dokumentation des abgeschlossenen Projektes (u. a. mit einem Video über dessen Funktionalität) ist gemäß den Hinweisen des Organisationsteams an den FED e. V. abzugeben. Nicht erforderlich ist die Einsendung eines fertig entwickelten Produktes (Prototyp). Von allen nominierten Projekten soll aber in einer Ausstellung auf der Preisverleihung ein Prototyp präsentiert werden. Der Veranstalter behält sich eine Verlängerung sowohl der Einreichungs- als auch der Umsetzungsfrist sowie die vorzeitige Beendigung des Wettbewerbs ohne Angabe von Gründen vor.


5. JURY

Die Projekte werden nach Ablauf der Umsetzungsfrist durch eine fachlich kompetente Jury bewertet, die sich unter anderem aus Vertreter/-innen von Organisationen der Elektronikindustrie zusammensetzt. Die Beteiligung an einem eingereichten Projekt schließt die Mitgliedschaft in der zuständigen Jury aus. Die Jury bewertet gemeinsam die eingereichten Projekte in einem vorgegebenen Zeitraum. Die Jurymitglieder verpflichten sich bis zur Preisverleihung zu absoluter Geheimhaltung.

Die Jury bewertet die Projekte nach einem vorgegebenen Bewertungssystem unter anderem nach den Kriterien Kreativität, Projektdokumentation, Materialien, Design, Qualität und Teamgröße.

Das Urteil der Jury ist nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


6. PREISGELD UND PREISE

Es gibt einen ersten, einen zweiten und einen dritten Preis. Der/die Gewinner/-in bzw. das Gewinnerteam erhält 3.000€, der zweite Platz ist mit 2.000 € dotiert, der dritte mit 1.000 €.


7. NOMINIERUNG UND PREISVERLEIHUNG

Die Jury bewertet alle Projekte in einem vorgegebenen Zeitraum. Anschließend wird den Teilnehmenden bekannt gegeben, ob sie für den Paul Award nominiert sind.

Die Einreicher/-innen aller nominierten Projekte werden zur Paul Award-Preisverleihung eingeladen. Das Programm der Preisverleihung wird zusammen mit den Sponsoren vom FED e. V. geplant und gestaltet. Alle nominierten Projekte werden zuvor anhand von digitalen Medien und einer Kurzbeschreibung der Öffentlichkeit vorgestellt. Alle Teilnehmenden am Wettbewerb mit einem vollständig eingereichten Projekt erhalten im Nachgang der Preisverleihung ein Zertifikat des FED e. V.

Der FED e. V. übernimmt für die Anreise zur Preisverleihung die Übernachtungs- und Reisekosten (PKW 0,35 €/km oder Bahnfahrt 2. Klasse) für maximal drei Teilnehmende eines Teams. Pro Team werden die Fahrtkosten für einen PKW erstattet. Flugreisen werden nur im Einzelfall nach Absprache erstattet.


8. URHEBERRECHT UND RECHTEEINRÄUMUNG

Mit der Projekteinreichung bestätigen die Teilnehmenden, dass sie die Rechte an Fotos zur Dokumentation des Projekts vollumfänglich besitzen bzw. dass ihnen die Einsendung zum Wettbewerb gestattet ist. Der Teilnehmenden garantiert zudem, dass die Bilder frei von Rechten Dritter sind. Alle Teilnehmenden räumen die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte einschließlich dem Recht zur Bearbeitung an den eingesandten Fotos für den Wettbewerb und die Berichterstattung darüber (unabhängig davon in welchen Medien, also u.a. Print und Online) ein. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

9. DATENSCHUTZHINWEISE FÜR DEN WETTBEWERB „PAUL AWARD“

9.1.

Der FED e. V.  verarbeitet personenbezogene Daten, der ihm im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbs „Paul Award“ von Teilnehmenden, Sponsoren und Jury-Mitgliedern mitgeteilt werden, nämlich: 

  • Anrede, Vorname, Nachname,
  • eine gültige E-Mail-Adresse, 
  • Anschrift,
  • Geburtsdatum, 
  • Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk), 
  • sonstige Angaben, die für die Durchführung des Wettbewerbs notwendig sind.

Die FED e. V.  verarbeitet die unter Ziffer 9.1. genannten personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Erhebung dieser Daten erfolgt,

  • um Sie als Teilnehmende identifizieren zu können;
  • um Korrespondenz mit Ihnen mit Ihnen führen zu können, gleich auf welchem technischen Wege;
  • um den Paul Award durchführen zu können. 

9.2.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die Erfüllung unserer satzungsmäßigen Zwecke, hier zur Durchführung des Wettbewerbs erforderlich.

9.3.

Innerhalb des FED e. V. haben lediglich die zur Verschwiegenheit verpflichteten Mitarbeiter und Projektverantwortlichen, sowie Jury-Mitglieder Zugriff auf die verarbeiteten Daten. Innerhalb des FED e. V. werden die Daten lediglich an Mitarbeiter, Projektverantwortliche und Jury-Mitglieder weitergegeben. Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als zur Erfüllung unserer Förderungszwecke und der Durchführung des Wettbewerbs „Paul Award“ findet nicht statt. 

9.4.

Die für die Durchführung der von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ende des Wettbewerbs gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass wir nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt haben.

9.5.

Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung gemäß Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen aus §§ 34 und 35 Bundesdatenschutzgesetz. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde. Eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten können Sie jederzeit dem FED e. V.  gegenüber widerrufen, es genügt eine E-Mail an paulaward@fed.de. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung uns gegenüber erteilt worden sind. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre persönlichen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung und Verteidigung von Rechtsansprüchen. 

FED e. V.

Berlin, 21. November 2022

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